AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen
der ANIGMA GmbH & Co. KG
Gültig ab 1.01.2019
1 Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote und für sämtliche Verträge der ANIGMA GmbH & Co. KG mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.
1.2
Soweit Beratungsverträge oder –angebote der der ANIGMA GmbH & Co. KG schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
2 Vertragsgegenstand
2.1
Die Leistungen, die auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen erbracht werden, erfolgen durch separate vertragliche Vereinbarungen.
2.2
Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erbracht unabhängig davon, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.4
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
3 Leistungserbringung
3.1
ANIGMA GmbH & Co. KG wird in Abstimmung mit dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den im Angebot vereinbarten Terminen erbringen. Bei Hindernissen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige nicht von ANIGMA GmbH & Co. KG zu vertretende Umstände verschieben sich die vereinbarten Termine angemessen – mindestens um die Dauer der hindernden Ereignisse. Als von ANIGMA GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände gelten Verzögerungen, welche vom Auftraggeber zu vertreten sind, sowie Mängel der Leistung, welche im Verantwortungsbereich der Zuarbeit des Auftraggebers liegen, ferner höhere Gewalt, Streik u. ä. Umstände.
ANIGMA GmbH & Co. KG gerät nicht in Verzug, sofern die eingesetzten Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen, sofern der Einsatz anderer Mitarbeiter für ANIGMA GmbH & Co. KG unzumutbar ist.
3.2
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden die geschuldeten Leistungen von ANIGMA GmbH & Co. KG in dem Maße, wie dies für deren ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, beim Kunden, ansonsten bei ANIGMA GmbH & Co. KG durchgeführt.
3.3
ANIGMA GmbH & Co. KG entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter eingesetzt oder ausgetauscht werden. Auch ist es ANIGMA GmbH & Co. KG nach vorheriger schriftlicher Anzeige gestattet, sorgfältig ausgewählten Subunternehmern die Durchführung von geschuldeten Vertragsleistungen zu übertragen.
3.4
ANIGMA GmbH & Co. KG schuldet für seine Dienst- und Beratungsleistungen ein Bemühen für die Rechtzeitigkeit und Eignung. ANIGMA GmbH & Co. KG übernimmt keine Verantwortung für den Eintritt eines mit dem Kunden vereinbarten Leistungserfolges.
3.5
Führt ANIGMA GmbH & Co. KG Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.
4 Leistungsänderungen
4.1
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.
4.2
Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere bei einer Erhöhung der Vergütung und / oder einer Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
4.3
Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.
4.4
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
5 Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1
Der Kunde stellt ANIGMA GmbH & Co. KG die im Rahmen der Beratung und für die Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig sowie kostenlos zur Verfügung.
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, ANIGMA GmbH & Co. KG – soweit erforderlich – nach besten Kräften bei den im Leistungsverzeichnis/Angebot genannten Tätigkeiten zu unterstützen.
5.3
Auf Verlangen von ANIGMA GmbH & Co. KG hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5.4
Sofern von ANIGMA GmbH & Co. KG geschuldete Tätigkeiten abzunehmen sind, hat der Kunde gegenüber ANIGMA GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären, sobald die von ANIGMA GmbH & Co. KG zu erbringenden Tätigkeiten erbracht sind und keine wesentlichen Mängel aufweisen. Die Abnahme gilt im übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Leistung von ANIGMA GmbH & Co. KG schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von ANIGMA GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen in Benutzung nimmt.
5.5
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der vereinbarten Tätigkeiten einen Verantwortlichen als Ansprechpartner für die die Dienstleistungen betreffenden fachlichen Fragen zu benennen. Dieser Ansprechpartner hat die Aufgabe die mit der Erbringung der Leistungen erforderlichen Auskünfte zu erbringen und/oder zusammenhängende Entscheidungen herbeizuführen.
5.6
Sofern der Kunde eine in Auftrag gegebene Leistung durch ANIGMA GmbH & Co. KG nicht entgegennehmen kann, ist er bei Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis verpflichtet, spätestens 8 Werktage vor dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ANIGMA GmbH & Co. KG schriftlich Mitteilung zu machen; anderenfalls ist ANIGMA GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ANIGMA GmbH & Co. KG kein oder ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
5.7
Der Kunde ist bei der Bestellung (Beauftragung) verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der ANIGMA GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann ANIGMA GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.
5.8
Der Kunde ist verpflichtet Termine mit ANIGMA GmbH & Co. KG wenigsten 5 bis 10 Arbeitstage vor Leistungserbringung zu vereinbaren. Werden vereinbarte Termine durch den Auftraggeber ohne rechtzeitige Benachrichtigung von ANIGMA GmbH & Co. KG nicht wahrgenommen, kann ANIGMA GmbH & Co. KG tatsächlich entstandene Kosten abrechnen und vereinbarte Leistungen in Rechnung stellen.
6 Datensicherung
Der Kunde verpflichtet sich – soweit aufgrund der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich – vor Aufnahme einer Tätigkeit und regelmäßig während der Tätigkeit von ANIGMA GmbH & Co. KG an der Hard- und Software Datensicherungen entsprechend seinen betrieblichen Anforderungen durchzuführen. Die Datensicherung umfasst die gesamten Daten, Strukturen und eingesetzten Programme.
7 Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1
An allen Arbeitsergebnissen (Software, Dokumentationen, Berichten, etc.) bestehen Urheberrechte ausschließlich für ANIGMA GmbH & Co. KG.
7.2
Anleitungen, Dokumentationen und sonstige Schriftstücke, die ANIGMA GmbH & Co. KG im Rahmen der Vertragserfüllung erstellt, sind dem Kunden auf Anforderung in Kopie zur vertragsmäßigen Verwendung für eigene Zwecke zu überlassen, sofern die als Gegenleistung geschuldete Vergütung jeweils bezahlt wird. Der Kunde ist dabei verpflichtet, bestehende gesetzliche Schutzrechte zu beachten.
7.3
Dem Kunden ist es nicht gestattet, von ANIGMA GmbH & Co. KG im Rahmen der Vertragserfüllung erhaltene Unterlagen außer für eigene unternehmensinterne Zwecke zu vervielfältigen. Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ANIGMA GmbH & Co. KG gestattet.
8 Geheimhaltung/Datenschutz
8.1
Beide Parteien verpflichten sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3. auch über das Vertragsende hinaus gegenseitig, alle Informationen, die im Zuge der Vertragserfüllung und gegebenenfalls spätere Ergänzungen oder Erweiterungen ausgetauscht werden, ausschließlich für vorgesehene Zwecke des Vertrages zu verwenden. Die Vertragsparteien sind nicht berechtigt, diese Informationen zu anderen als zu den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Informationen nicht vertragsbeteiligten Dritten zugänglich zu machen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Vertragspartei nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein oder die öffentlich bekannt sind.
8.2
Beide Parteien verpflichten sich weiter gegenseitig, sämtliches überlassenes Vertragsmaterial und alle Aufzeichnungen, die im Zuge der Vertragserfüllung ausgetauscht werden, zuverlässig gegenüber dem unberechtigten Zugriff von Mitarbeitern oder Dritten so zu verwahren, wie dies mit eigenen schutzwürdigen Dokumenten und Unterlagen geschieht. Art und Umfang der dazu getroffenen organisatorischen Maßnahmen kann jede Vertragspartei von der anderen dokumentiert verlangen.
8.3
Die Erstellung von Kopien der schriftlichen Unterlagen ist ebenso zu dokumentieren wie deren Verbleib.
8.4
ANIGMA GmbH & Co. KG und dem Kunden ist es vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gestattet, die jeweils andere Partei als Referenzvertragspartner zu benennen und hierzu auch dessen Logo zu verwenden.
9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1
Die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen im Einzelnen sind im Angebot festgehalten. Alle Forderungen von ANIGMA GmbH & Co. KG für erbrachte Dienstleistungen vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden mit Rechnungseingang fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
9.2
Soweit bei Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von ANIGMA GmbH & Co. KG. Bei Verträgen, die im letzten Quartal eines Jahres abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr.
9.3
Alle Preise von ANIGMA GmbH & Co. KG verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat ANIGMA GmbH & Co. KG neben der normalen Vergütung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist ANIGMA GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung von höheren Zinsen oder eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden ist es gleichzeitig gestattet einen geringeren Schaden von ANIGMA GmbH & Co. KG nachzuweisen. Zahlungsverzug tritt dabei entweder durch Mahnung nach Fälligkeit oder ohne Mahnung 30 Tage nach Rechnungseingang ein.
9.4
Im Falle wesentlicher vom Kunden veranlasster Änderungen der Leistungsvorgaben sind die Vereinbarung und Vergütung der geänderten Leistung entsprechend anzupassen.
9.5
Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist ANIGMA GmbH & Co. KG berechtigt, die Arbeiten solange auszusetzen, bis diese Forderungen erfüllt sind.
9.6
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
10.1
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch ANIGMA GmbH & Co. KG anerkannt wurden.
10.2
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf gleichen Vertragsverhältnissen beruht.
11 Mängelansprüche
11.1
Bei von ANIGMA GmbH & Co. KG erbrachten Vertragsleistungen, die den dienstvertraglichen Bestimmungen unterliegen, schuldet ANIGMA GmbH & Co. KG keine Mangelbeseitigung.
11.2
Soll ANIGMA GmbH & Co. KG zusätzlich durch ihre Beratungen und/oder Dienstleistungen sicherstellen, dass entsprechende Systemeinrichtungen und Funktionen planmäßig erfolgen, verpflichtet sich ANIGMA GmbH & Co. KG zum Eintritt des vertraglich vereinbarten Leistungserfolges. In diesem Falle hat ANIGMA GmbH & Co. KG bei Vorliegen eines mangelbehafteten Werkes auf das Nacherfüllungsbegehren des Kunden das Wahlrecht, den Mangel zu beseitigen oder ein neues Werk herzustellen.
11.3
ANIGMA GmbH & Co. KG leistet Mangelbeseitigung für einen Zeitraum von einem Jahr ab Leistungsabnahme.
11.4
Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres zweimaligen Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Kunden, hat dieser das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen und/oder bei Einhaltung der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen die geschuldete Vergütung zu mindern oder vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.
11.5
ANIGMA GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Nacherfüllung unbeschadet der Rechte aus Paragraph 275 Abs. 2 und 3 BGB zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten erfolgen kann.
11.6
Der Rücktritt ist zulässig, sofern es sich um eine von ANIGMA GmbH & Co. KG zu vertretende erhebliche Pflichtverletzung handelt. Zum Rücktritt vom Vertrag – soweit der Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – oder zur Minderung der vereinbarten Vergütung ist der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
11.7
ANIGMA GmbH & Co. KG ist auch nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten Nacherfüllungsfrist zur Erfüllung der geschuldeten Leistung berechtigt, sofern der Kunde noch nicht gegenüber ANIGMA GmbH & Co. KG den Rücktritt erklärt hat.
11.8
ANIGMA GmbH & Co. KG kann die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass die vereinbarte Vergütung mindestens zu 50% oder zu einem unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teil gezahlt wird.
11.9
Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen der Ziffer 11.
11.10
Geringfügige Mängel oder leichte Fehler unterliegen der Nachbesserung durch ANIGMA GmbH & Co. KG und berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder vorläufigen Kürzung der Zahlung.
12 Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen
12.1
ANIGMA GmbH & Co. KG haftet im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz
a)
im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten (z. B. Projektleiter) von ANIGMA GmbH & Co. KG oder bei schwerwiegendem Organisationsverschulden ohne Begrenzung der Höhe;
b)
unter Begrenzung der Höhe des bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden, sofern der Schaden von einfachen Erfüllungsgehilfen von ANIGMA GmbH & Co. KG vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird;
c)
für leichte Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht). Die Haftung ist dabei für jeden einzelnen Schadensfall auf die Höhe des bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schadens beschränkt.
12.2.
Für Verzögerungsschäden haftet ANIGMA GmbH & Co. KG bei leichter Fahrlässigkeit in Höhe von bis zu 5 (fünf) % der vertraglichen Vergütung.
12.3
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und vollständiger Anfertigung von Sicherungskopien der gesamten Daten, Strukturen und Programme gemäß Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen eingetreten wäre.
12.4
Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
12.5
Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen ANIGMA GmbH & Co. KG, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr ab Leistungserbringung an den Kunden bzw. ab Abnahme; im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Verjährungsbegrenzung gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln sowie in den Fällen der Ziffer 11.4. Etwaige gesetzliche Hemmungs- und Unterbrechungstatbestände bleiben unberührt.
12.6
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden i. S. vorstehender Haftungsregelungen unverzüglich gegenüber ANIGMA GmbH & Co. KG schriftlich anzuzeigen oder von ANIGMA GmbH & Co. KG aufnehmen zu lassen, so dass ANIGMA GmbH & Co. KG möglichst frühzeitig informiert ist und eventuell gemeinsam mit dem Kunden noch Schadensminderung betreiben kann.
13 Vertragslaufzeit und Kündigung
13.1
Sofern die geschuldete Vertragsleistung sich nicht in einem einmaligen Leistungsaustausch erschöpft, beginnt der Vertrag an dem vereinbarten Zeitpunkt zu laufen und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit in dem Angebot nichts anderes vereinbart ist.
13.2
Bei Verträgen, die keinen einmaligen Leistungsaustausch vorsehen, kann jede Vertragspartei vorbehaltlich einer anderen Regelung diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
13.3
Im Falle einer wirksamen Kündigung wird die Vergütung wie folgt geregelt: Für die bis dahin erbrachten Leistungen wird die volle Vergütung fällig. Für die in Folge der vorzeitigen Beendigung nicht zu erfüllenden Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch.
14 Textform
14.1
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind in Textform niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformerfordernis. Sofern der Geschäftsführer, Prokurist oder Handlungsbevollmächtigte von ANIGMA GmbH & Co KG nicht seine/ihre schriftliche Zustimmung erteilt/erteilen, sind Erklärungen im Sinne von Satz 1 von den übrigen Mitarbeitern nicht verbindlich.
14.2
Die Verwendung von E-Mails genügt dem Schriftformerfordernis, sofern der jeweilige Eingang an den Absender rückbestätigt wird.
15 Abwehrklausel
15.1
Es gelten die Bestimmungen dieses Vertrages. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter sind nur gültig, wenn ANIGMA GmbH & Co. KG ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.
15.2
Sofern der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er ANIGMA GmbH & Co. KG sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich ANIGMA GmbH & Co. KG vor, das Angebot zurückzuziehen, ohne dass ANIGMA GmbH & Co. KG gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widerspricht ANIGMA GmbH & Co. KG hiermit ausdrücklich.
16 Abtretung
Ansprüche aus den diesen Vertragsbedingungen zugrunde liegenden Verträgen kann der Kunde nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ANIGMA GmbH & Co. KG abtreten.
17 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist diejenige Stelle, die vertraglich als Erfüllungsadresse vereinbart ist, im Zweifel Fürth. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Ort, der in der Rechnung angegebenen Zahlstelle.
18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
18.1
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.2
Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Fürth. ANIGMA GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grunde – unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene zulässige Regelung, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingung gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit der Lücke bedacht.
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